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   BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76   

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https://dejure.org/1977,2989
BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76 (https://dejure.org/1977,2989)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1977 - 1 C 103.76 (https://dejure.org/1977,2989)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1977 - 1 C 103.76 (https://dejure.org/1977,2989)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung des Armenrechts zur Einlegung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung des persönlichen Erscheinens im verwaltungsgerichtlichen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76
    Ein solcher Anspruch setzte voraus, daß die das Ermessen einräumende Regelung zumindest auch dem Interesse des durch die Regelung Begünstigten dienen soll (Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - [BVerwGE 39, 235]; Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG II C 40.74 -).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76
    Ein solcher Anspruch setzte voraus, daß die das Ermessen einräumende Regelung zumindest auch dem Interesse des durch die Regelung Begünstigten dienen soll (Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - [BVerwGE 39, 235]; Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG II C 40.74 -).
  • BVerwG, 13.01.1961 - IV C 454.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG IV C 454.58 - (BVerwGE 11, 328) ausgeführt hat, verleiht der Anspruch auf rechtliches Gehör kein Recht darauf, für die Entscheidung des dem Gericht unterbreiteten Rechtsstreits ohne zeitliche Beschränkung offensichtlich unerhebliche Tatsachen vorzutragen oder gar eindeutig abwegige Rechtsansichten zu vertreten.
  • BVerwG, 01.03.1972 - I B 64.71

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76
    Der Erfolg einer auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision setzt daher voraus, daß etwas hätte vorgetragen werden können, was irgendwie im Rahmen der zu treffenden Entscheidung von Bedeutung sein könnte (Beschluß des Senats vom 1. März 1972 - BVerwG I B 64.71 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76
    Die Ausweisung gemäß § 10 AuslG ist eine polizeiliche Maßnahme; durch sie wird einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt (Urteile des Senats vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291] und vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1977 - 1 C 103.76
    Die Ausweisung gemäß § 10 AuslG ist eine polizeiliche Maßnahme; durch sie wird einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt (Urteile des Senats vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291] und vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 21/91
    Sofern sich der Kläger mit seinem Vorbringen auch gegen die nunmehr geltende DIN 4261, Teil 3, in der neuen Fassung wenden will, ist dem entgegen zu halten, daß dieser Norm, abgesehen von der Frage, ob ihr unmittelbare Verbindlichkeit auch für das Gericht zukommt oder nicht (siehe insoweit BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwG 72, 300/320 und Urteil vom 17.02.1978 - 1 C 103.76 -, BVerwGE 55, 250; 255; vgl. auch Henseler, aaO) als allgemein anerkannte Regel der Abwassertechnik jedenfalls nicht mit dem Argument begegnet werden kann, einzelne Wissenschaftler oder Personengruppen würden die Regel nicht anerkennen (siehe Nisipeanu, Abwasserrecht, 1991, S. 36, Fn. 288).
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